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Naturschutzwürdige Gebiete in Schaumburg

Der Landkreis Schaumburg hat im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans (LRP) klare Zielsetzungen für den Schutz von Natur und Landschaft festgelegt. Das Zielkonzept dient als Grundlage für die Abgrenzung naturschutzwürdiger Gebiete. Als besonders schützenswert gelten Flächen der Zielkategorien 5 und 4. Dazu zählen Biotoptypen von hoher Bedeutung, Kernflächen des Biotopverbunds, Gebiete mit hoher Relevanz für den Arten- und Biotopschutz sowie Verbindungsflächen, die gesichert und verbessert werden müssen.

Fortschreibung des Landschafts­rahmenplans (LRP)

Ausgangslage

Der Landkreis Schaumburg ist gemäß § 10 Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet, Landschaftsrahmenpläne (LRP) aufzustellen. Der LRP dient als zentraler Fachplan für den Naturschutz in Niedersachsen und beschreibt den Zustand von Natur und Landschaft, voraussichtliche Änderungen sowie Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes. Obwohl der LRP keine Rechtsverbindlichkeit hat, spielt er eine wichtige Rolle für die räumliche Planung. Der LRP dient als:

  • Informations- und Bewertungsgrundlage für Naturschutzbehörden,
  • Basis für die Landschaftsplanung der Gemeinden,
  • Datengrundlage für die Integration von Naturschutzbelangen in das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) und die strategische Umweltprüfung (SUP).

Mit der Fortschreibung des seit 2001 bestehenden LRP wurde das Landschaftsarchitekturbüro Kortemeier Brokmann GmbH beauftragt.

Erstellung des Plans

Für eine aktuelle Datengrundlage wurden die Biotoptypen im Landkreis kartiert und bewertet. Der LRP besteht aus einem Textteil und Karten (Maßstab 1:50.000), die verschiedene Themen wie Arten und Biotope, Klima, Boden und Biotopverbund behandeln. Zusätzlich wurden gesetzlich relevante Themen wie Natura 2000, Wasserrahmenrichtlinie sowie Boden- und Klimaschutz berücksichtigt. Der Entwurf des LRP liegt vor, wobei kein formelles Verfahren vorgeschrieben ist. Der Landkreis setzte auf einen „Begleitarbeitskreis“, in dem Interessengruppen und Fachverwaltungen eingebunden wurden. Zudem wurden im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz regelmäßig Ergebnisse präsentiert, inklusive Schutzgutkarten und Zielkonzepten.

Strategische Umweltprüfung (SUP)

Für den LRP ist eine SUP gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Der dazugehörige Umweltbericht, der mögliche Umweltauswirkungen bewertet, wurde erstellt. Der Entwurf des LRP und der Umweltbericht wurden vom 16.09.2024 bis 16.10.2024 öffentlich ausgelegt. Es gingen 33 Stellungnahmen ein, die von der unteren Naturschutzbehörde geprüft und abgewogen wurden. Begründete Hinweise führten zu Änderungen im LRP.

Ergebnis

Die Prüfung ergab, dass der LRP keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen hat. Vielmehr werden positive Effekte auf die Schutzgüter erwartet. Die Ergebnisse der SUP und der LRP selbst werden nach der Vorstellung im Ausschuss öffentlich bekannt gemacht und auf der Website des Landkreises bereitgestellt.

Downloads

Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes (LRP) für den Landkreis Schaumburg.
Dokumente und Karten der Informationsvorlage IV-290/2024.

  • Textteil
  • Karten im Maßstab 1:50.000
    • Karte 1 Arten und Biotope
    • Karte 2 Landschaftsbild
    • Karte 3a Besondere Werte von Böden
    • Karte 3b Wasser- und Stoffretentionen
    • Karte 4 Klima und Luft
    • Karte 5a Biotopverbundkonzept
    • Karte 5b Zielkonzept
    • Karte 6 Umsetzung des Zielkonzeptes

Federführung ist das Amt für Naturschutz.

Kreistagsinfosystem

Naturschutzwürdige Gebiete im Schaumburger Land

Die Landschaft im Landkreis Schaumburg ist reich an besonderen Lebensräumen – von stillen Bachtälern über ausgedehnte Wälder bis zu weiten Auenlandschaften. Diese Gebiete sind Rückzugsräume für seltene Tier- und Pflanzenarten und zugleich prägende Elemente unserer Heimat. Wer sie kennt, versteht, warum ihr Schutz so wichtig ist.

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Quellen: schaumburg.ratsinfomanagement.net – schaumburg.de – nlwkn.niedersachsen.de.

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